Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!
1. Abschluss des Pauschalreisevertrages, Verpflichtungen des Kunden
1.1. Für alle Buchungswege gilt:
a) Grundlage des Angebots von EuroStar und der Buchung des Kunden sind die Reiseausschreibung
und die ergänzenden Informationen von EuroStar für die jeweilige Reise, soweit diese dem
Kunden bei der Buchung vorliegen.
b) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von EuroStar vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein
neues Angebot von EuroStar vor, an das EuroStar für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der
Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit EuroStar bezüglich des
neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten
erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist EuroStar die Annahme durch ausdrückliche
Erklärung oder Anzahlung erklärt.
c) Die von EuroStar gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der
Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl
und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB)
werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien
ausdrücklich vereinbart ist.
d) Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung
vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche
und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, per SMS oder per Telefax
erfolgt, gilt:
a) Solche Buchungen (außer mündliche und telefonische) sollen mit dem Buchungsformular von EuroStar
erfolgen (bei E-Mails durch Übermittlung des ausgefüllten und unterzeichneten Buchungsformulars
als Anhang). Mit der Buchung bietet der Kunde EuroStar den Abschluss des Pauschalreisevertrages
verbindlich an. An die Buchung ist der Kunde 10 Werktage gebunden.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) durch EuroStar
zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird EuroStar dem Kunden eine den gesetzlichen
Vorgaben zu deren Inhalt entsprechende Reisebestätigung in Textform übermitteln, sofern der
Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2
EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder
außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.
1.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet, App, Telemedien) gilt für den
Vertragsabschluss:
a) Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der entsprechenden Anwendung von
EuroStar erläutert.
b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten
Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung
erläutert wird.
c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich
maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Sprache.
d) Soweit der Vertragstext von EuroStar im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der Kunde
darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde EuroStar
den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An dieses Vertragsangebot ist der
Kunde 6YY Werktage ab Absendung der elektronischen Erklärung gebunden.
f) Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
g) Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ begründet
keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Pauschalreisevertrages entsprechend
seiner Buchungsangaben. EuroStar ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot
des Kunden anzunehmen oder nicht.
h) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Reisebestätigung von EuroStar beim Kunden zu Stande.
i) Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Vornahme der Buchung des Kunden durch Betätigung des
Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung
am Bildschirm (Buchung in Echtzeit), so kommt der Pauschalreisevertrag mit Zugang und
Darstellung dieser Reisebestätigung beim Kunden am Bildschirm zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung
über den Eingang seiner Buchung nach f) bedarf, soweit dem Kunden die Möglichkeit
zur Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger und zum Ausdruck der Reisebestätigung
angeboten wird. Die Verbindlichkeit des Pauschalreisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig,
dass der Kunde diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt. EuroStar
wird dem Kunden zusätzlich eine Ausfertigung der Reisebestätigung in Textform übermitteln.
1.4. EuroStar weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2
Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe,
Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS)
sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht,
sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht
gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn
der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen
worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind
auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein
Widerrufsrecht ebenfalls nicht.
2. Bezahlung
2.1. EuroStar und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise
nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht
und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in
klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird
gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises
zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 21 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein
übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 7 genannten Grund abgesagt werden kann.
Bei Buchungen kürzer als 21 Tage vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig.
2.2. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten
Zahlungsfälligkeiten, obwohl EuroStar zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen
Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein
gesetzliches oder vertragliches Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Reisenden besteht,
und hat der Reisende den Zahlungsverzug zu vertreten, so ist EuroStar berechtigt, nach Mahnung
mit Fristsetzung und nach Ablauf der Frist vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Reisenden
mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.
3. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen
3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt
des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von EuroStar nicht
wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind EuroStar vor Reisebeginn gestattet, soweit die
Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
3.2. EuroStar ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis
von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch Email, SMS oder
Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.
3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der
Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden
sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von EuroStar gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung
gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom
Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von EuroStar gesetzten
Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als
angenommen.
3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen
mit Mängeln behaftet sind. Hatte EuroStar für die Durchführung der geänderten Reise bzw. einer
eventuell angebotenen Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit zum gleichen Preis geringere
Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.
4. Preiserhöhung; Preissenkung
4.1. EuroStar behält sich nach Maßgabe der § 651f, 651g BGB und der nachfolgenden Regelungen
vor, den im Pauschalreisevertrag vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, soweit
a) eine Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff
oder andere Energieträger,
b) eine Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben,
Hafen- oder Flughafengebühren, oder
c) eine Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse sich unmittelbar auf
den Reisepreis auswirkt.
4.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern EuroStar den Reisenden in Textform klar
und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichtet und hierbei die Berechnung
der Preiserhöhung mitteilt.
4.3. Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt:
a) Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen nach 4.1a) kann EuroStar den Reisepreis
nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann EuroStar vom Kunden den Erhöhungsbetrag
verlangen. Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel
geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels
geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann EuroStar
vom Kunden verlangen.
b) Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben gem. 4.1b) kann der Reisepreis um den entsprechenden,
anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
c) Bei Erhöhung der Wechselkurse gem. 4.1c) kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden,
in dem sich die Reise dadurch für EuroStar verteuert hat
4.4. EuroStar ist verpflichtet, dem Kunden/Reisenden auf sein Verlangen hin eine Senkung des
Reisepreises einzuräumen, wenn und soweit sich die in 4.1 a) -c) genannten Preise, Abgaben oder
Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren
Kosten für EuroStar führt. Hat der Kunde/Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt,
ist der Mehrbetrag von EuroStar zu erstatten. EuroStar darf jedoch von dem zu erstattenden
Mehrbetrag die EuroStar tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. EuroStar hat
dem Kunden /Reisenden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben
entstanden sind.
4.5. Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig.
4.6. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von EuroStar
gleichzeitig mit Mitteilung der Preiserhöhung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung
anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht
innerhalb der von EuroStar gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag,
gilt die Änderung als angenommen.
5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten
5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt
ist gegenüber EuroStar unter der vorstehend/nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären, falls
die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber
erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären.
5.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert EuroStar den
Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann EuroStar eine angemessene Entschädigung verlangen,
soweit der Rücktritt nicht von EuroStar zu vertreten ist. EuroStar kann keine Entschädigung
verlangen, soweit am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche
Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung
von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und
außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft und
sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen
getroffen worden wären. EuroStar hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung
des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter
Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch
anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Unter Beachtung des Zeitpunkts des
Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden bei EuroStar wird die pauschale Entschädigung wie
folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet.
a) Busreisen
Nach dem jederzeit möglichen Rücktritt ist der Reisende verpflichtet, grundsätzlich pauschal folgende
Entschädigungen zu zahlen.
Erfolgt der Rücktritt: bis 30 Tage vor Reisebeginn 15 % des Gesamtreisepreises pro Person,
bis 21 Tage vor Reisebeginn 20 % des Gesamtreisepreises pro Person,
bis 14 Tage vor Reisebeginn 35 % des Gesamtreisepreises pro Person,
bis 7 Tage vor Reisebeginn 50 % des Gesamtreisepreises pro Person,
bis 3 Tage vor Reisebeginn 65 % des Gesamtreisepreises pro Person,
bis 1 Tag vor Reisebeginn 70 % des Gesamtreisepreises pro Person,
und bei Nichtantritt der Reise fallen 75% des Gesamtreisepreises pro Person als Stornokosten an.
b) Schiffsreisen
Nach dem jederzeit möglichen Rücktritt ist der Reisende verpflichtet, grundsätzlich pauschal folgende
Entschädigungen zu zahlen.
Erfolgt der Rücktritt: bis 45 Tage vor Reisebeginn 30 % des Gesamtreisepreises pro Person,
bis 30 Tage vor Reisebeginn 50 % des Gesamtreisepreises pro Person,
bis 15 Tage vor Reisebeginn 60 % des Gesamtreisepreises pro Person,
bis 1 Tag vor Reisebeginn 80 % des Gesamtreisepreises pro Person,
ab dem Tag des Reiseantritts bzw. bei Nichtantritt der Reise fallen 90 % des Gesamtreisepreises pro
Person als Stornokosten an.
c) Flugreisen
Nach dem jederzeit möglichen Rücktritt ist der Reisende verpflichtet, grundsätzlich pauschal folgende
Entschädigungen zu zahlen.
Erfolgt der Rücktritt: bis 45 Tage vor Reisebeginn 20 % des Gesamtreisepreises pro Person,
bis 30 Tage vor Reisebeginn 35 % des Gesamtreisepreises pro Person,
bis 15 Tage vor Reisebeginn 50 % des Gesamtreisepreises pro Person,
bis 1 Tag vor Reisebeginn 75 % des Gesamtreisepreises pro Person,
ab dem Tag des Reiseantritts bzw. bei Nichtantritt der Reise fallen 90 % des Gesamtreisepreises pro
Person als Stornokosten an.